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   VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451   

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https://dejure.org/2014,44529
VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451 (https://dejure.org/2014,44529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451 (https://dejure.org/2014,44529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 3 ZB 13.2451 (https://dejure.org/2014,44529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Verwaltungsdiploms und eines Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Politik mit Abschluss als "Master of Public Administration" im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsamtmann (BesGr A 11) bei der Deutschen Rentenversicherung; Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung des Verwaltungsdiploms und des Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Politik mit Abschluss als "Master of Public Administration" im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - DÖD 2007, 281; BayVGH B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - juris Rn. 4 st.Rspr.).
  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626

    Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Dienstherrn, die Anforderungen des Amts festzulegen, wobei er hierbei aber nicht völlig frei ist (BayVGH, B.v. 4.11.2010 - 3 ZB 08.1626 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 ZB 13.2451
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - DÖD 2007, 281; BayVGH B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - juris Rn. 4 st.Rspr.).
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